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   BGH, 25.04.1974 - 2 StR 159/74   

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https://dejure.org/1974,4810
BGH, 25.04.1974 - 2 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,4810)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1974 - 2 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,4810)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1974 - 2 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,4810)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Bezugscheinpflicht bei Fehlen einer Erlaubnis - Betäubungsmittelbesitz als unselbstständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilgeschehen - Anordnung der Einziehung des Verkaufserlöses

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 25.04.1974 - 2 StR 159/74
    Wer ohne eine solche, damit in der Regel auch ohne Bezugschein, Betäubungsmittel erwirbt, veräußert oder abgibt, verstößt lediglich gegen die Erlaubnis, nicht auch gegen die Bezugscheinpflicht (vgl. BGHSt 9, 370 zu den entsprechenden Vorschriften des früheren Opiumgesetzes).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 25.04.1974 - 2 StR 159/74
    Das schließt die Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nicht aus (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73 -).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von

    Wer ohne eine solche, damit in der Regel auch ohne Bezugschein, Betäubungsmittel erwirbt, verstößt lediglich gegen die Erlaubnis-, nicht auch gegen die Bezugscheinpflicht (BGH, Beschluß vom 25. April 1974 - 2 StR 159/74 -).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 582/74

    Unerlaubte Einfuhr - Illegaler Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Wer ohne eine solche, damit in der Regel auch ohne Bezugschein, Betäubungsmittel erwirbt, verstößt lediglich gegen die Erlaubnis- nicht auch gegen die Bezugscheinpflicht (BGH, Beschluß vom 25. April 1974 - 2 StR 159/74 -).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 257/76

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei und wegen eines

    Die Nr. 3 des § 11 Abs. 1 BetMG findet keine Anwendung, da gegen die Bezugsscheinpflicht nach § 4 BetMG nur verstoßen kann, wer bereits eine Erlaubnis nach § 3 des Gesetzes hat (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des Opiumgesetzes BGHSt 7, 248, 249; 9, 370, 372, BGH, Beschlüsse vom 25. April 1974 - 2 StR 159/74 und vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).
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